AGB Österreich

AGB Österreich


MCCAP HOLDING GMBH


Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

(Stand Oktober 2020)
1. Allgemeines

Für alle Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren sowie der Erbringung von Dienstleistungen durch METRO gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen (kurz: AGB); entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn die von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden Bestimmungen werden durch METRO schriftlich bestätigt.

Das Konsumentenschutzgesetz findet auf die gegenständlichen Geschäftsbeziehungen keine Anwendung.

Das gesamte Angebot an Waren und Dienstleistungen richtet sich ausdrücklich und ausschließlich an Unternehmer im Sinne der §§ 1 und 2 UGB, soweit das Geschäft zum Betrieb des jeweiligen Unternehmens gehört. Für alle Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Verkaufsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung von Aufträgen/Bestellungen getroffen werden, sind in diesen Bedingungen schriftlich niedergelegt. Unsere Vereinbarungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht wiederholt darauf hingewiesen wird, sofern sie dem Käufer einmal zugegangen sind.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Präsentation der Waren im Webshop und in Katalogen stellt kein bindendes Angebot von Rungis auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Durch das Absenden der Bestellung im Webshop oder durch eine sonstige Bestellung per Mail, Fax oder Telefon gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren oder die der Bestellung zugrunde gelegten Waren, ab. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch Rungis per eMail oder telefonisch, im Zuge dessen auch der gewünschte Lieferzeitpunkt- falls möglich - bestätigt wird. Andernfalls wird ein anderer Lieferzeitpunkt vereinbart. 
Der Mindestbestellwert beträgt € 250,00 (netto). 
Für Abbildungen, Zeichnungen, Rezepte, Servier-, Garnier- oder Dekorationsanweisungen bzw. Empfehlungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Das gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 
Mengenangaben sind ungefähre Angaben. Wir sind berechtigt, Lieferungen mit einer Differenz von bis zu 10% mehr oder weniger vorzunehmen und entsprechend zu verrechnen. Teillieferungen sind zulässig. 
Zur Vereinbarung der Beschaffenheit unserer Waren gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannt sind sowie jene, die gewöhnlich vorausgesetzt sind.
3. Preise Zahlungs- und Lieferbedingungen

Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Bei Sonderbestellungen, deren Preise aufgrund der Beschaffenheit der Waren weder im Webshop noch in den Katalogen der Rungis angeführt sind, gilt der Preis zum Zeitpunkt der Lieferung. Sofern nicht abweichend gesondert vereinbart liefern wir ab einem Auftragswert in Höhe von € 250,00 (netto) versandkostenfrei Bei Bestellungen unter € 250,00 ist Rungis dazu berechtigt eine Lieferpauschale in Höhe von € 50,00 (netto) zu berechnen. Unsere Zahlungsmodalitäten sind grundsätzlich abhängig von der Bonität des Kunden und können entsprechend jederzeit von uns geändert werden

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Sofern nicht abweichend gesondert vereinbart ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort ab Lieferdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Folgen des Zahlungsverzugs.

Die Kunden überprüfen innerhalb angemessener Frist die Rechnungsstellung. Reklamationen unserer Rechnungsstellung nach Ablauf von 7 Tagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt eigene Forderungen mit Verbindlichkeiten gegenüber Rungis aufzurechnen, Rungis hingegen steht ein Aufrechnungsrecht mit fälligen, richtigen und gleichartigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nicht befugt.

4. Lieferzeit

Die Lieferfristen und -termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe..

Bei nicht verbindlich zugesagtem Liefertermin kommen wir nicht vor Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist mit unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung in Verzug..

Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung. Das gilt auch, wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden.

In den Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Kunden unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt bzw. über die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung informiert haben und dem Kunden unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten, weitere Ansprüche des Kunden werden ausgeschlossen.

Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und in keinem Fall für den entgangenen Gewinn. Die Haftung ist darüber hinaus – mit Ausnahme von Personenschäden – auf den Bestellwert beschränkt.

Eine vorbehaltlose Annahme verspäteter Lieferungen oder Leistungen gilt als Verzicht des Kunden auf seine vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche, wenn er die Verspätung nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ablieferung rügt.



5. Gefahrenübergang, Annahmeverzug

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, insoweit Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Sofern die Voraussetzungen des vorangegangenen Satzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


6. Verpackungskosten

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „frei Bordsteinkante" vereinbart.

7. Mängelhaftung

Der Kunde hat sämtliche Waren unverzüglich bei Entgegennahme zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen binnen 3 Tagen ab Entgegennahme anzuzeigen. Der Kunde hat sämtliche schnell verderblichen Waren im offenen Verkauf unverzüglich bei Entgegennahme zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich sofortanzuzeigen.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen; §§924 und 933b ABGB finden keine Anwendung.

Eine Haftung von Rungis dafür, dass die gekaufte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, besteht nicht.

Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) können dann nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Rüge hat unter info@rungisexpress.com per E-Mail zu erfolgen.

Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Ausschluss binnen 3 Monaten gerichtlich geltend zu machen.

Bei begründeter Beanstandung hat Rungis nach Wahl das Recht zur Ersatzleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), Wandlung oder Kaufpreisminderung.

Das Wandlungsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn der Mangel geringfügig ist.

Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne Waren oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich ein etwaiges Rücktrittsrecht des Kunden auf die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden können oder dies für den Kunden unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit sind vom Kunden darzulegen.

8. Schadenersatz

Zum Schadensersatz aus jedem erdenklichen Rechtsgrund ist Rungis nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Das Vorliegen krass grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz ist vom Geschädigten zu beweisen. Bei leichter und schlicht grober Fahrlässigkeit haftet Rungis nur für Personenschäden.
Die Haftung verjährt, mit Ausnahme von Personenschäden in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Für mittelbare Schäden, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Rungis nicht.
 Die Haftung von Rungis ist pro Schadensfall mit dem Wert der Bestellung, aus der der Schaden resultiert, begrenzt. Dies gilt nicht für Personenschäden.


9. Zusammenarbeit bei (behördlicher) Beanstandung

Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden bei eventuellen lebensmittelrechtlichen, eichrechtlichen, produkthaftpflichtrechtlichen und produktsicherheitsrechtlichen Beanstandungen, insbesondere behördlicher Art, wird wie folgt geregelt:
Der Kunde informiert uns unverzüglich über alle Details.

Der Kunde stellt uns unverzüglich eine eventuell amtliche hinterlassene Gegen- oder Zweitprobe zur Untersuchung durch einen von uns beauftragten amtlich zugelassenen Sachverständigen zur Verfügung. Der Kunde teilt den wesentlichen Inhalt des behördlichen Verdachts und der behördlichen Untersuchungskriterien mit. Der Kunde verzichtet nicht gegenüber dem Probenehmer auf das Hinterlassen einer amtlichen Gegen- oder Zweitprobe.

Der Kunde veranlasst, dass seine Mitarbeiter und Gehilfen etc. amtliche Probennahmeprotokolle nicht gegenzeichnen.

Der Kunde gibt den Vertretern der Überwachungsbehörden, insbesondere auch dem Lebensmittelkontrolleur, keinerlei Auskünfte oder Angaben zur Sache. Auf das Aussageverweigerungsrecht des Kunden als Inverkehrbringer von Lebensmitteln wird verwiesen. Vielmehr erfolgen Auskünfte oder Angaben zur Sache gegenüber den Behörden nur in enger Abstimmung mit dem von uns beauftragten Rechtssachverständigen und gemäß dessen Empfehlung.

Wird im Zusammenhang mit einem unserer Produkte auch gegen den Kunden ermittelt, weist der Kunde den von ihm beauftragten Rechtsberater zur engen Kooperation mit unserem Rechtssachverständigen an.

In jedem Fall verschafft uns der Kunde bei Beanstandungen unserer Ware eine vollständige Dokumentation über Transport- und Lagerbedingungen der Ware bis hin zum Point of Sale. Dies dient zur gemeinsamen Feststellung des Umfangs der jeweiligen Haftung im konkreten Einzelfall.

Der Kunde gewährleistet, dass wir bei Ware, die er uns zur Verfügung stellen will, vorab die von uns beauftragten amtlich zugelassenen Sachverständigen repräsentative Stichproben und Untersuchungen durchführen können. Dies dient der gemeinsamen Feststellung und Antwort auf die Frage, ob eine Rücknahmepflicht besteht.

Bei einem mündlichen oder schriftlichen behördlichen Verkaufsstopp, Verkaufsverboten, Reexportverboten oder der Absicht des stillen oder öffentlichen Rückrufs einschließlich der öffentlichen Warnung wird der Kunde nicht ohne engstes Zusammenwirken mit uns Verteidigungsmaßnahmen durchführen, Erklärungen abgeben oder verbindliche Sachverhalte schaffen.

Wir schließen die Übernahme von gegen den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen verhängten Geldbußen, Geldstrafen oder Verfahrens- und Beratungskosten, auch wenn dies im Zusammenhang mit unserer Ware erfolgt, aus.


10. Gerichtsstand - Erfüllungsort

Für alle Streitigkeiten aufgrund dieser Bedingungen gilt das sachlich zuständige Gericht des Firmensitzes von Rungis als vereinbart.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort, auch für Zahlungen des Kunden, ist unser Geschäftssitz, es sei denn, wir haben mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich zu fassen.
11. Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksam gewordenen soll eine solche Bestimmung gelten, welche dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt für den Fall einer Bedingungslücke.